Kompensationsregelungen

Kompensationsregelung Russische Kultur und Slavische Philologie

Kompensationsregelung

Stand: 25.07.2019

 

Wenn Sie Vorkenntnisse im Russischen oder Polnischen mitbringen, werden Sie aufgrund des Ergebnisses des Einstufungstests in einen passenden Sprachkurs eingestuft. Die Kreditpunkte der Sprachkurse, die Sie nicht besuchen müssen, müssen Sie in anderen Kursen erbringen.

 

Wichtiger Hinweis für Studierende der PO 2016:

Bitte beachten Sie, dass Sie pro Modul mindestens einen benoteten Kurs besuchen müssen. Die Noten der Fremdsprachenmodule sind nach der PO 2016 auch im Kompensationsfall prüfungsrelevant und fließen in die Endnote ein.

 

Generell können für die Kompensation folgende Kurse besucht werden:

  • Poolkurse aus dem Angebot des Seminars für Slavistik
  • (zusätzliche) Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des Seminars für Slavistik
  • Studienbegleitende Deutschkurse
  • Englischkurse (aus dem Angebot des Optionalbereichs)
  • Fremdsprachen allgemein (aus dem Angebot des Optionalbereichs)
  • Kurse im wissenschaftlichen Arbeiten (wiss. Schreiben, Rhetorik, Informationstechnik und -beschaffung, Präsentationstechniken etc.)

 

Spezielle Regelungen in bestimmten Fällen:

A) BACHELOR:

  1. B.A.-Fächer Russische Kultur UND Slavische Philologie mit russistischem Schwerpunkt

Bei dieser Fächerkombination werden die Sprachkurse in der Russischen Kultur, wie oben erläutert, und in der Slavischen Philologie durch Sprachkurse und ggf. Seminare zu einer weiteren (nicht-russischen) slavischen Sprache kompensiert, wobei mindestens die Grundkurse I und II in ein und derselben slavischen Sprache belegt werden müssen.

 

B) MASTER

Grundsätzlich gilt:

Von der Sprachmodulabschlussprüfung (SMAP) des Aufbaumoduls Fremdsprachenausbildung II-IV (A2) kann niemand befreit werden. Auch Studierende, die muttersprachlich Russisch oder Polnisch können, müssen diese Prüfung absolvieren.

Wenn alle Kurse des Aufbaumoduls Fremdsprachenausbildung II-IV (A2) kompensiert werden müssen, kann die Kompensation unbenotet erfolgen, nur die SMAP-Note bildet dann die Modulnote.

Wenn nur ein Teil der Kurse kompensiert werden muss (z.B. Hör- und Sprachübung III und Grammatik, Lese- und Schreibübung III), muss ebenfalls nicht unbedingt mit Note kompensiert werden, die Modulnote errechnet sich dann aus der SMAP-Note (40%) und dem arithmetischen Mittel der zu besuchenden Sprachkurse (60%).

 

  1. 1-Fach M.A. Russische Kultur oder Slavische Philologie oder M.Ed. Russisch

Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten können im Master auch Kurse aus dem Ergänzungsbereich zur Kompensation anerkannt werden.

  1. 2-Fach M.A. Slavische Philologie

Im Rahmen des 2-Fach-M.A.-Studiums der Slavischen Philologie muss das Aufbaumodul Fremdsprachenausbildung II-IV A2 durch das Kompensationsmodul Weitere Slavische Sprache B2 kompensiert werden.

  1. 2-Fach M.A. Russische Kultur UND Slavische Philologie

Von dieser Kombination wird dringend abgeraten! Wird sie entgegen der Empfehlung studiert, muss für die Kompensation im Fach Slavische Philologie das Kompensationsmodul Weitere Slavische Sprache B2 gewählt werden. Für das Fach Russische Kultur gelten die unter 1-Fach M.A. aufgeführten Kompensationsbestimmungen.

 

Anrechnung von externen, vorangegangenen Studienleistungen auf die Kompensation der Sprachkurse

Studierende, die vor Aufnahme des BA-Studiums an der RUB bereits ein nicht-slavistisches Studium an einer (deutschen oder ausländischen) Universität absolviert haben (mit oder ohne Abschluss), können sich während dieses Studiums erbrachte Leistungen im Umfang von maximal 10 CP auf die Kompensation des Sprachunterrichts (Russisch oder Polnisch) anrechnen lassen, sofern diese Leistungen nicht bereits im Optionalbereich oder im zweiten BA-Fach verbucht wurden. Alle weiteren Kompensationsleistungen sind während des laufenden Studiums der Slavischen Philologie oder Russischen Kultur nach den oben aufgeführten Richtlinien zu erbringen.

Übergangsregelung für alle Studierenden mit Vorkenntnissen, die nach PO 2016 studieren

Wenn Sie in einen Kurs eingestuft werden, der noch nicht nach dem neuen Modell angeboten wird, absolvieren Sie die Sprachausbildung nach der Studienordnung von 2012. Die Anzahl der zu kompensierenden CP entspricht dann ebenfalls dem Modell von 2012. Wir empfehlen in diesem Fall allerdings dringend, nach dem Besuch von Konversation I die Masterkurse zu besuchen, damit ein problemloser Übergang in den Master möglich ist. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung. Für die Russische Kultur an Maria Brauckhoff (mariabrauckhoffrubde), für die Slavische Philologie an Thomas Skowronek (thomasskowronekrubde) oder Christina Clasmeier (christinaclasmeierrubde).

Kompensationsregelungen als PDF:


Kompensationsregelungen_2019.pdf

867 Downloads, Größe: 42.2K
Datum: 26.07.19


Uebergangsregelungen_Russische_Kompensation.pdf

1461 Downloads, Größe: 76.4K
Datum: 01.09.17