Hausarbeiten

Leitfaden für wissenschaftliche Hausarbeiten

Wenn Sie noch keine Hausarbeit geschrieben haben und unsicher sind, was dabei zu beachten ist, sollten Sie unbedingt das Tutorium „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“ (mit begleitendem Moodle-Kurs) besuchen, das in jedem Semester für die Studierenden der Slavischen Philologie und Russischen Kultur angeboten wird.

Bevor Sie ans Werk gehen, machen Sie sich bitte – je nach Thema – mit dem

Leitfaden für literatur- und kulturwissenschaftliche Hausarbeiten
bzw. dem
Merkblatt für sprachwissenschaftliche Arbeiten

vertraut. Dort erhalten Sie wichtige Tipps zu Umfang, Gestaltung, Aufbau, Zitierweise und Literaturrecherche.

 

Allen Seminararbeiten ist folgende Erklärung beizufügen:

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die Hausarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war.

Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers

 

Hausarbeiten in elektronischer Form

alle Hausarbeiten (Seminararbeiten, B.A.-Arbeiten, M.A.-Arbeiten) sind bei den jeweiligen DozentInnen in Papierform und in elektronischer Form (als .pdf) eingereicht werden. Dies kann per Mail oder auf beigefügter CD erfolgen.

Die Datei sollte dabei folgendermaßen benannt werden (bitte vermerken Sie den Dateinamen auch auf dem ersten Blatt der Papierform):

Seminararbeiten: Nachname_Vorname_Semester_Nachname-Lehrender_Stichwort

Beispiel: Nowak_Jan_WS-2012-13_Brauckhoff_Cvetaeva.pdf

BA-/MA-Arbeiten: Nachname_Vorname_Abschluss_Abgabedatum_Erstgutachter_Stichwort

Beispiel: Bulgakowa_Irina_BA_30-09-2012_Anstatt_Sprachkontakt.pdf

 

Handreichung zur Verwendung von KI

Die Möglichkeit des Einsatzes von generativer KI in der Universität sorgt für Unsicherheiten auf Seiten von Studierenden und Lehrenden. Die Fakultät für Philologie ist hier besonders betroffen, weil das Verfassen von Texten einen Großteil unserer Arbeit ausmacht. Diese Handreichung soll den Fakultätsmitgliedern helfen, sich zu orientieren und zu entscheiden, wann KI-Methoden für welche Zwecke in der Universität und beim Verfassen studentischer Arbeiten eingesetzt werden können. Die Handreichung hat dabei Erläuterungscharakter: Sorgfältiges und wissenschaftlich einwandfreies Arbeiten setzen wir an der Fakultät voraus.

Handreichung zur Verwendung von KI

 

Gute wissenschaftliche Praxis / Plagiate

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben gemeinsame Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verfasst, die für alle Arten von wissenschaftlichen Arbeiten gelten. Abschnitt III dieses Papiers enthält eine hilfreiche Richtschnur für den angemessenen Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer. Das Seminar für Slavistik & Lotman-Institut empfiehlt daher allen, die eine wissenschaftliche Arbeit verfassen (von der Hausarbeit bis zur Promotion) die Lektüre dieses Abschnittes.

http://www.slavistik.ruhr-uni-bochum.de/img/icons/small_icon_pdf.gif Gute_wissenschaftliche_Praxis.pdf, Größe: 48.5K, Datum: 13.08.12

 

Hinweis zu Plagiaten

Plagiate sind kein Kavaliersdelikt!

  • Mit der eidesstattlichen Erklärung (siehe oben) über die selbstständige Abfassung der Arbeit verpflichten Sie sich, jeden übernommenen Gedanken, jede übernommene Formulierung aus Arbeiten Dritter, jede Nachahmung der inhaltlichen Struktur anderer Arbeiten mit Angabe der Quelle zu kennzeichnen.
  • Zu den anzugebenden Quellen und Hilfsmitteln gehören auch aus dem Internet heruntergeladene Arbeiten wie online publizierte Hausarbeiten (deren Verwendung allerdings grundsätzlich zu vermeiden ist), Dissertationen usw.
  • Jede Verwendung von nicht ausdrücklich angegebenen Quellen und Hilfsmitteln wird als Plagiat behandelt.
  • Jedes aufgedeckte Plagiat führt dazu, dass das besuchte Seminar nicht anerkannt wird (weder für einen Leistungs- noch für einen Teilnahme-Nachweis). Außerdem erfolgt ein Eintrag in die Studierendenkartei.
  • In schwerwiegenden Fällen bzw. im Wiederholungsfall ist mit juristischen Konsequenzen und gegebenenfalls einer Exmatrikulation zu rechnen.